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Service der RedaktionDer neue Umwandlungssteuererlass 2024: Update und erste Gestaltungshinweise
| Das BMF hat am 11.10.23 den fast 200 Seiten starken Entwurf eines neuen Umwandlungssteuer-Erlasses (UmwStE-E) veröffentlicht. Die dort enthaltenen Änderungen sind zwar noch nicht final, geben aber schon wichtige Hinweise, wie die Finanzämter mit aktuellen Streitfragen in der Praxis umgehen möchten. In einer Sonderausgabe geben wir Ihnen erste Praxishinweise an die Hand – wo schärft die Finanzverwaltung nach, in welchen Fällen gibt sie ihre strenge Auffassung auf und zu welchen aktuellen Praxisproblemen hüllt sie sich weiter in Schweigen? Der Fokus wird auf Umstrukturierungen bei mittelständischen Mandanten gelegt. Die Sonderausgabe können Sie sich abrufen unter www.iww.de mit der Abruf-Nr. 49894974. |
Merke | Der Erlassentwurf wurde den Fachverbänden zur Stellungnahme übermittelt, welche sich bereits umfassend geäußert haben (vgl. z. B. die Stellungnahme des DStV vom 5.12.23). Es sind dahin gehend jedoch keine wesentlichen Änderungen in der finalen Fassung des neuen UmwStE zu erwarten. Mit einer Veröffentlichung des UmwStE 2024 kann in der ersten Hälfte diesen Jahres gerechnet werden. |
AUSGABE: GStB 3/2024, S. 74 · ID: 49924486