Gewerbesteuer
Erweiterte Kürzung bei umgekehrter Betriebsaufspaltung
Nach Auffassung des FG München (17.4.23, 7 K 434/19, Rev. BFH: III R 13/23) kann einer GmbH die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht mit der Begründung versagt werden, dass zwischen der GmbH als ...