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UmsatzsteuerWiderruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauch?

Abo-Inhalt01.03.20248 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Falls ein Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine Umsatzsteuer entstanden ist, beruht dies umsatzsteuerrechtlich nicht auf einer missbräuchlichen Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen. Vielmehr ist dafür die unzutreffende Umsetzung oder Anwendung des Art. 167 MwStSystRL durch den Mitgliedstaat Deutschland ursächlich – so der BFH in seinem Urteil vom 12.7.23 (XI R 5/21, Abruf-Nr. 238626). |

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AUSGABE: GStB 3/2024, S. 82 · ID: 49844582

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