Arbeitgeber/ArbeitnehmerArbeitsrecht versus Steuerrecht – spannende Entscheidungen zur Inflationsausgleichsprämie
| Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, bleibt diese bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Regelung gilt für Zahlungen, die vom 26.10.22 bis zum 31.12.24 gewährt werden (§ 3 Nr. 11c EStG). Doch muss der Arbeitgeber die Prämie allen Mitarbeitern zahlen? Oder darf er differenzieren? Die Arbeitsgerichte (ArbG)mussten sich mit dem Thema jüngst mehrfach befassen – und bald wird auch das Bundesarbeitsgericht tätig werden müssen. |
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AUSGABE: GStB 11/2024, S. 389 · ID: 50162193