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GStBGestaltende Steuerberatung

KapitalgesellschaftenBFH legt nach: Zwei aktuelle Urteile zum Ausfall von Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters

Abo-Inhalt 31.10.2024 19 Min. Lesedauer Von StB/vBP Prof. Dr. Hans Ott, Köln

| Der Ausfall von Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters oder einer nahestehenden Person beschäftigt immer wieder die Finanzgerichte, seit der BFH mit Urteil vom 11.7.17 seine Sichtweise zur Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung aufgegeben und der Gesetzgeber mit § 17 Abs. 2a EStG eine neue Regelung geschaffen hat. Dies belegen auch zwei brandaktuelle BFH-Urteile. Im ersten Streitfall hat der BFH die Frage geklärt, ob Steuerpflichtige auf die mit dem o. g. Urteil angeordnete Vertrauensschutzregelung zur befristeten Fortgeltung der früheren Rechtsprechungsgrundsätze verzichten können, um damit ein steuerlich günstigeres Ergebnis – nämlich die Berücksichtigung als Verlust einer sonstigen Kapitalforderung gem. § 20 Abs. 2 i. V. m. § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. S. 2 EStG – herbeizuführen (BFH 20.2.24, IX R 12/23, DStR 24, 1712). Im zweiten Urteil hat der BFH klargestellt, zu welchem Zeitpunkt eine solche sonstige Kapitalforderung begründet wird (BFH 18.6.24, VIII R 25/23, DStR 24, 1798). |

Ausgabe: 10/2024, S. 413 · ID: 50168942

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