GrundstücksunternehmenKeine erweiterte Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell
| Wie der BFH mit Urteil vom 11.7.24 (III R 41/22) entschieden hat, ist die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet. |
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