Juli 2025
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KapitalgesellschaftenRettung vergessener Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos
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| Der BFH hat mit seinem brandaktuellen Urteil vom 25.2.25 (VIII R 41/23, Abruf-Nr. 248226) eine interessante Möglichkeit geschaffen, Gesellschaftereinlagen, für die eine Feststellung eines steuerlichen Einlagekontos materiell unzutreffend unterblieben ist, nachträglich wieder in steuerliches Einlagekonto oder steuerlich vergleichbare Beträge (Stammkapital ohne Feststellung eines Sonderausweises i. S. d. § 28 KStG) überzuleiten. Wie Sie als Steuerberater diese „Rettungsmaßnahmen“ bei vergessenen Einlagefeststellungen in der Praxis konkret umsetzen, wird nachfolgend dargestellt. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Funktion des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises
- 2. Bedeutung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos
- 3. Ausgangslage für die neue „Rettungsmöglichkeit“
- 4. Erforderliches Hintergrundwissen: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- 5. Konkrete Umsetzung der neuen „Rettungsmöglichkeit“
AUSGABE: GStB 7/2025, S. 258 · ID: 50454517
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