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VermögensübertragungenVermögensübergabeverträge richtig gestalten und Sonderausgabenabzug nicht gefährden
| Die Übertragung von Betrieben, Mitunternehmeranteilen oder bestimmten GmbH-Anteilen gegen lebenslange Versorgungsleistungen ermöglicht es, Vermögen unentgeltlich auf Angehörige zu übertragen, ohne dass stille Reserven aufgedeckt werden müssen. Mit diesem Gestaltungsmodell kann es z. B. gelingen, ein Familienmitglied als Betriebsnachfolger einzusetzen, der die zu erbringenden Versorgungsleistungen dann auch steuermindernd als Sonderausgaben abziehen kann. Dieser Abzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG setzt allerdings nicht nur den Abschluss eines entsprechenden Vermögensübergabevertrags voraus, es müssen auch einige wichtige „Spielregeln“ eingehalten werden. |
AUSGABE: GStB 7/2025, S. 247 · ID: 50417896