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UmsatzsteuerPauschaler Verlustausgleich an Unternehmen des ÖPNV nicht umsatzsteuerbar

Abo-Inhalt18.09.2025109 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Eine pauschale Ausgleichsleistung, die von einer Gebietskörperschaft an ein Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs gezahlt wird, ist nicht umsatzsteuerbar, wenn sie lediglich der Deckung der Verluste im Bereich der Personenbeförderung dient (EuGH 8.5.25, C-615/23). |

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AUSGABE: GStB 10/2025, S. 346 · ID: 50457160

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