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GrunderwerbsteuerBeteiligungsidentische Verschmelzung einer GmbH auf eine SE
| Das FG Köln (18.2.25, 5 K 2382/21; Rev. BFH II R 25/25) hat entschieden, dass der grunderwerbsteuerliche Erwerbstatbestand nach § 1 Abs. 2a GrEStG auch dann gegeben ist, wenn es durch eine Verschmelzung einer GmbH, die 100%ige Kommanditistin einer grundbesitzhaltenden GmbH & Co. KG war, auf eine beteiligungsidentische SE zu einer unmittelbaren Änderung des Gesellschafterbestandes kommt. |
Nach Ansicht des FG kann § 1 Abs. 2a GrEStG nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass eine unmittelbare Übertragung von mindestens 95 % der Anteile nicht steuerbar sei, wenn die mittelbaren Gesellschafter gleichgeblieben sind. Die neue Gesellschaft sei nicht als „Altgesellschafterin“ i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG anzusehen.
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AUSGABE: GStB 10/2025, S. 339 · ID: 50569460
