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Einkommen- und GewerbesteuerGewerbesteuerermäßigung bei abweichendem Wirtschaftsjahr: BFH stärkt Mitunternehmerrechte
Abo-Inhalt02.10.202563 Min. LesedauerVon Dennis Naumann, Dipl. Finw. (FH), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater
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| In seinem Urteil vom 10.4.25 hatte der BFH darüber zu entscheiden, ob ein nach dem Ende des Wirtschaftsjahres, aber noch vor dem Ablauf des Kalenderjahres ausgeschiedener Kommanditist einer GmbH & Co. KG bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu berücksichtigen ist. Der BFH hat klargestellt, dass hier nicht auf das Ende des gewerbesteuerrechtlichen Erhebungszeitraums abzustellen ist, sondern auf das Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahrs (BFH 10.4.25, IV R 21/22, Abruf-Nr. 248394). |
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AUSGABE: GStB 10/2025, S. 342 · ID: 50534053
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