Umsatzsteuer
Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit vorliegt
Betriebsveranstaltungen sind laut BFH grundsätzlich als Leistung für den privaten Bedarf des Personals einzustufen. Damit entfällt der Anspruch auf Vorsteuerabzug; die Verbesserung des Betriebsklimas genügt als nur mittelbar verfolgter ...