Außergewöhnliche Belastungen
„Klimakur“ in Thailand nicht ohne Weiteres absetzbar
Die Angabe „in tropischem Klima“ in einem amtsärztlichen Attest reicht zur Bestimmung des Kurorts nicht aus mit der Folge, dass Kosten für die Überwinterung in Thailand eines an Kälteallodynie Leidenden nicht als außergewöhnliche ...