Umsatzsteuer
Wohl eher keine Steuerfreiheit von Tennistrainer-Honoraren
Das FG Berlin-Brandenburg (5.7.21, 7 K 7102/20, NZB BFH: XI B 72/21) hat aktuell entschieden, dass es sich bei dem Unterricht eines Tennislehrers nicht um Schul- bzw. Hochschulunterricht i. S. d. § 4 Nr. 21 UStG handelt. Im Vordergrund stehe ...