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GStBGestaltende Steuerberatung

UmsatzsteuerDifferenzbesteuerung: Verkauf von Ersatzteilen aus Altfahrzeugen sowie von Pkws zum Ausschlachten

Abo-Inhalt 30.01.2024 7 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

| Der EuGH hat bereits im Jahr 2017 in einem Verfahren zum dänischen Umsatzsteuerrecht darauf erkannt, dass ein Verwerter aus von privat angekauften Alt- und Schrottfahrzeugen ausgebaute Gebrauchtteile differenzbesteuert verkaufen darf. In einem aktuellen Urteil zum belgischen Umsatzsteuerrecht bleibt der EuGH nun auf dieser Linie (EuGH 17.5.23, C-365/22, IT, Abruf-Nr. 237251). Danach können endgültig stillgelegte Kraftfahrzeuge als Gebrauchtgegenstände differenzbesteuert zum Ausschlachten weiterverkauft werden. |

Ausgabe: 01/2024, S. 45 · ID: 49753742

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