Steuerermäßigung
Handwerkerleistungen: Freiwillige Anzahlungen nicht nach § 35a EStG begünstigt
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer nach den Grundsätzen des § 35a EStG. Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten ...