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Aufbewahrung/HandakteKann die Zehn-Jahres-Frist abgekürzt werden?

Abo-Inhalt28.04.20233491 Min. LesedauerVon RA StB Simon Beyme, FAfStR, Berlin

| Die meisten Steuerberater wissen, dass Unterlagen des Mandanten grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren sind. Viele wissen auch, dass diese Frist abgekürzt werden kann, wenn der Mandant zur Abholung der Unterlagen aufgefordert wird. Doch stimmt das wirklich noch? |

Unterscheidung in „enge“ und „weite“ Handakte

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AUSGABE: KP 7/2023, S. 130 · ID: 49231725

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