Juli 2023
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Aufbewahrung/HandakteKann die Zehn-Jahres-Frist abgekürzt werden?
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Hinweis an Redaktion
| Die meisten Steuerberater wissen, dass Unterlagen des Mandanten grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren sind. Viele wissen auch, dass diese Frist abgekürzt werden kann, wenn der Mandant zur Abholung der Unterlagen aufgefordert wird. Doch stimmt das wirklich noch? |
Unterscheidung in „enge“ und „weite“ Handakte
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AUSGABE: KP 7/2023, S. 130 · ID: 49231725
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