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HonorartippBundesanzeiger, E-Bilanz, Aufzeichnung zur Zinsabzugsbeschränkung – so rechnen Sie ab!

Abo-Inhalt16.06.20252 Min. Lesedauer von RA Hans-Günther Gilgan, Senden

| Für manche Leistungen sieht die StBVV auf Anhieb keinen Gebührentatbestand vor. Dennoch sollte das niemanden davon abhalten, diese Leistungen abzurechnen. Mit diesen Hinweisen sind Sie auf der sicheren Seite. |

Übermittlung von Jahresabschlüssen an den Bundesanzeiger

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AUSGABE: KP 7/2025, S. 132 · ID: 50219126

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