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Sept. 2025

HonorartippBestimmen Sie nicht die Vergütung, sondern vereinbaren Sie sie

Abo-Inhalt19.08.2025218 Min. LesedauerVon RA Hans-Günther Gilgan, Senden

| Die (einseitige) Bestimmung der Vergütung ist aus mehreren Gründen problematisch. Sie belastet den Steuerberater damit, sie unter Beweis und damit im Zweifel unter den Vorbehalt eines kostenpflichtigen Gutachtens zu stellen (Angemessenheit, Ausübung des Ermessens). Außerdem erfolgt sie im Nachhinein und lädt den Mandanten so förmlich zum Widerspruch ein. |

Gebührenvereinbarung schlägt Gebührenbestimmung

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AUSGABE: KP 9/2025, S. 170 · ID: 50456314

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