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>SteuerberaterhaftungAbtretung von Schadensersatzansprüchen

Abo-Inhalt21.11.2025136 Min. LesedauerVon OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Vereinbart ein Insolvenzverwalter mit den früheren Organen einer GmbH eine Haftungsfreistellung, sofern diese bei der Realisierung abgetretener Schadensersatzansprüche gegen den vormaligen Steuerberater mitwirken, liegt hierin keine wirksame Zession an den Verwalter (OLG Köln 29.2.24, 16 U 152/22) |

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ID: 50601811

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