Vollstreckungspraxis
Schuldner muss Dritten „Beine machen“ – aber wie intensiv?
Muss bei einer unvertretbaren Handlung ein Dritter mitwirken, darf der Schuldner nicht die Hände in den Schoß legen, sondern muss bei Bedarf aktiv auf den Dritten einwirken. Ansonsten droht ihm ein Zwangsgeld nach § 888 ZPO. Das OLG ...