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>Anonyme AnzeigenKein Recht auf Akteneinsicht und Auskunft bei anonymer Anzeige

Abo-Inhalt25.11.2025134 Min. LesedauerVon OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert

| Steuerpflichtige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Hinweisgebers oder der Finanzverwaltung überwiegen (BFH 15.7.25, IX R 25/24). |

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ID: 50597822

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