HaftungsrechtUmfang des Schadenersatzes bei Beratungsfehlern
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Hinweis an Redaktion
| Der Steuerberater muss nur Schäden ersetzen, die nicht bloß eine zufällige ursächliche Verbindung zu seinem Verhalten aufweisen. Sie müssen in dem Gefahrenbereich liegen, zu dessen Abwendung die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde (OLG Celle 21.7.25, 20 U 11/24). |
Sachverhalt
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ID: 50585677
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