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FamilienversicherungGesamteinkommen des privat versicherten Elternteils

Abo-Inhalt01.11.20041 Min. Lesedauer

Kinder eines Pflichtmitglieds in der gesetzlichen Krankenversicherung können nicht familienversichert werden, wenn das monatliche Gesamteinkommen des mit dem Kind verwandten privat krankenversicherten Ehegatten/Lebenspartners

  • regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (3.487,50 Euro) und
  • regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Pflichtmitglieds ist (§ 10 Abs. 3 SGB V).
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AUSGABE: LGP 11/2004, S. 182 · ID: 110989

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