Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitsrechtErstattung der Gebühr für ein polizeiliches Führungszeugnis

Abo-Inhalt 15.03.2016 1 Min. Lesedauer

| Der Arbeitgeber muss die vom Arbeitnehmer verauslagte Gebühr für ein polizeiliches Führungszeugnis vollständig dem Arbeitnehmer erstatten, wenn die Beschaffung des Zeugnisses im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt und im weitesten Sinne der Arbeitsausführung dient. Das hat das LAG Hessen im Fall einer Gebäudereinigungsfirma entschieden (LAG Hessen, Urteil vom 21.4.2015, Az. 15 Sa 1062/14, Abruf-Nr. 146575). Das letzte Wort hat das BAG (Revision beim BAG: Az. 9 AZR 417/15). |

Ausgabe: 05/2016, S. 75 · ID: 43923133

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2016

Bildrechte