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ArbeitgeberleistungenGebühren für Prepaid-Kreditkarte sind kein Arbeitslohn
Abo-Inhalt 20.04.2016 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Gebühren für Kartenabwicklung von Sachbezügen bleiben außen vor
| Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge im Wert von maximal 44 Euro im Monat und wickelt er den Sachbezugswert über eine Prepaid-Kreditkarte ab, führen die Aufladegebühren oder die einmaligen Setup-Gebühren – entgegen der Handhabung einiger Lohnsteuerprüfer – nicht zu einem zusätzlichen geldwerten Vorteil. Die 44-Euro-Freigrenze für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ist durch die Gebühren nicht betroffen (Landesfinanzdirektion Freistaat Thüringen, Mitteilungen zum Lohnsteuer-Arbeitgeberrecht Nr. 3/2015 vom 23.12.2015, Abruf-Nr. 185093. |
Ausgabe: 5/2016, S. 73 · ID: 43998651
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