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AbfindungAbfindung und Sozialplan – das gehört in die Bemessungsgrundlage
Abo-Inhalt 17.06.2016 5 Min. Lesedauer Von FA für Arbeitsrecht Jörg Steinheimer und Rechtsanwältin Sonia Cloppenburg, LIEB.Rechtsanwälte, Nürnberg
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Hinweis an Redaktion
| Bei der Frage, welche Kriterien in die Berechnung der Abfindungshöhe im Rahmen eines Sozialplans einfließen müssen, eröffnet die Rechtsprechung Arbeitgebern einen weiten Ermessenspielraum. Das bestätigt eine aktuelle Entscheidung des LAG München. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie den Spielraum rechtssicher nutzen und worauf Sie achten müssen. |
Ausgabe: 07/2016, S. 121 · ID: 44085919
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