ArbeitslohnKostenübernahme für Teilnahme an „Sensibilisierungswoche“
| Erneut befasst sich der BFH mit der Frage, ob es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wenn der Arbeitgeber die Kosten seiner Arbeitnehmer für die Teilnahme an einwöchigen Seminaren zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil übernimmt. Der BFH hatte solche Aufwendungen für eine „Sensibilisierungswoche“ bereits in der Vergangenheit als Arbeitslohn eingestuft. Es ist somit nicht zu erwarten, dass er in dem neuen Verfahren anders entscheidet. |
Das FG Düsseldorf hat in der Vorinstanz die Aufwendungen in Höhe von 1.300 Euro je Teilnehmer als geldwerten Vorteil qualifiziert, der lediglich mit 500 Euro steuerfrei bleibt (§ 3 Nr. 34 EStG). Dieser Seminartyp diene der allgemeinen Gesundheitsvorsorge. Ein betriebliches Interesse des Arbeitgebers sei zwar auch berührt, doch überwiege dieses nicht die persönlichen Interessen der Arbeitnehmers. Einen maßgeblichen Grund sah das FG Düsseldorf darin, dass es an berufsspezifischen Inhalten fehle (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2017, Az. 9 K 3682/15 L, Abruf-Nr. 193938, nicht rechtskräftig, Az. beim BFH: VI R 10/17).
Ausgabe: 06/2017, S. 91 · ID: 44698170
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