ReisekostenErstattete Mitfahrerpauschale ist steuerpflichtig
| Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für Dienstreisen mit dem eigenen Pkw eine zusätzliche Kilometerpauschale für eine mitgenommene Person, ist diese nicht nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei. So sieht es das FG Rheinland-Pfalz. Das letzte Wort hat der BFH. |
Reisekostenerstattungen außerhalb des öffentlichen Dienstes sind nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, wenn sie den Aufwand, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte, nicht überschreiten. Vor 2014 waren die abziehbaren Kilometerpauschalen per Verwaltungsanweisung geregelt, seit 2014 per Gesetz. § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG verweist dabei auf die höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz [BRKG]. Das BRKG sieht insoweit keine Mitfahrerentschädigung vor, sondern lediglich eine von der Anzahl der beförderten Personen unabhängige Wegstreckenentschädigung (§ 5 BRKG). Daher ist eine Mitfahrerentschädigung nicht mehr steuerfrei (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2016, Az. 3 K 2578/14, Abruf-Nr. 190032, Az. der Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH: VI B 90/16).
Ausgabe: 07/2017, S. 109 · ID: 44718170
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