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LGPLöhne und Gehälter professionell

ElterngeldDepression nach Fehlgeburt – nicht weniger Elterngeld

24.07.2017 2 Min. Lesedauer

| Für die Berechnung des Elterngelds nach der Geburt eines Kindes macht es keinen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend- oder einer Fehlgeburt geendet hat, wenn die Schwangere im Anschluss an jene frühere Schwangerschaft arbeitsunfähig an einer Depression erkrankt ist. Dies hat das BSG klargestellt. Diese Krankheitsmonate sind bei Bemessung des vorgeburtlichen Erwerbseinkommens nicht zu berücksichtigen. |

Eine Frau erlitt zum wiederholten Mal eine Fehlgeburt. Daraufhin erkrankte sie an einer Depression und konnte ihrer Arbeit nicht nachgehen. Erst ein dreiviertel Jahr später, als die Frau erneut schwanger war, konnte sie ihre Arbeit wieder aufnehmen. Nach der Geburt des Kindes gewährte ihr das Land Elterngeld, berechnete das Elterngeld aber nach dem Einkommen der Frau in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes, in denen die Frau aufgrund der Erkrankung größtenteils kein Erwerbseinkommen erzielt hatte.

Ausgabe: 08/2017, S. 146 · ID: 44582609

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