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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitgeberleistungenDeutschkurs für Flüchtlinge ohne Lohnsteuer

Top-Beitrag Abo-Inhalt 27.07.2017 2 Min. Lesedauer

| Stellt ein Arbeitgeber Flüchtlinge oder Arbeitnehmer ein, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, hat er in der Regel ein betriebliches Interesse daran, dass diese die deutsche Sprache beherrschen, um ihre beruflichen Aufgaben bewältigen zu können. Zahlt er ihnen Deutschkurse, kann das lohnsteuerfrei sein. Zudem gibt es vom Bund geförderte Kurse. |

Voraussetzungen der Lohnsteuerfreiheit, wenn der Arbeitgeber zahlt

Ausgabe: 08/2017, S. 137 · ID: 44782789

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