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LGPLöhne und Gehälter professionell

ElterngeldUrlaubs- und Weihnachtsgeld erhöhen Elterngeld nicht

06.07.2017 1 Min. Lesedauer

| Einmal jährlich gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleibt bei der Bemessung des Elterngelds außen vor. Das hat das BSG entschieden und sich damit der Ansicht des LSG Berlin-Brandenburg widersetzt. |

Für das BSG sind es anlassbezogene einmalige Zahlungen jeweils vor der üblichen Urlaubszeit und vor Weihnachten und keine wiederholten Zahlungen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Gelder als Teil des Jahreslohns zu berechnen sind und der Höhe nach dem regelmäßigen Monatslohn entsprechen (BSG, Urteil vom 29.06.2017, Az. B 10 EG 5/16 R, Abruf-Nr. 194970).

Ausgabe: 08/2017, S. 130 · ID: 44756205

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