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LGPLöhne und Gehälter professionell

Aus- und FortbildungSo können Arbeitgeber die Fortbildungskosten der Arbeitnehmer steuerfrei erstatten

Top-Beitrag Abo-Inhalt 15.12.2017 10 Min. Lesedauer Von Rechtsanwalt Thorsten Leisinger, WTS Steuerberatungsges. mbH, Frankfurt/a. M.

| Erstattet oder übernimmt der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer Aufwendungen für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, ist das nicht immer steuer- und sozialversicherungsfrei. Aus Sicht der Lohnsteuer, der Sozialversicherung und des Arbeitsrechts sind einige Besonderheiten zu beachten. LGP erläutert sie nachfolgend ausführlich. |

Ausgabe: 02/2018, S. 40 · ID: 45044733

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