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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitsentgeltAn- und Ausziehen auffälliger Dienstkleidung ist zu vergüten

15.03.2018 1 Min. Lesedauer

| Hat der Arbeitgeber das Tragen einer besonders auffälligen Dienstkleidung im Betrieb angeordnet, und zieht der Arbeitnehmer diese Kleidung im Betrieb an und aus, muss der Arbeitgeber für die Zeit zahlen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2018, Az. 4 Sa 449/17, Abruf-Nr. 199869). |

Ausgabe: 04/2018, S. 73 · ID: 45190819

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