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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitszeitkontenAnteilige Jahresarbeitsentgeltgrenze bei Ausgleich von Überstunden bei Beschäftigungsende

Top-Beitrag Abo-Inhalt 18.04.2018 5 Min. Lesedauer

| Arbeitszeitkonten, die zur Verstetigung des Arbeitslohns geführt werden, um witterungs- und jahreszeitlich bedingte Schwankungen auszugleichen, werden im Normalfall über Freistellungen ausgeglichen. Im „Störfall“, also bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und Ausgleich durch Auszahlung des Lohns im letzten Beschäftigungsmonat, ist für die Verbeitragung die anteilige Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgebend und nicht die Beitragsbemessungsgrenze im konkreten Auszahlungsmonat. So sehen es jedenfalls die Deutsche Rentenversicherung und das LSG Baden-Württemberg. |

Ausgabe: 04/2018, S. 86 · ID: 45228606

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