Arbeitsentgel
An- und Ausziehen auffälliger Dienstkleidung ist zu vergüten
14.03.2018
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| Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten. Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 01.04.2018 aktualisiert. |
Ausgabe: 04/2018, S. 73 · ID: 45259343