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LGPLöhne und Gehälter professionell

Arbeitsentgelt Vorgabe einer bestimmten Zeitspanne zur Aufnahme der Arbeit aus der Rufbereitschaft

Abo-Inhalt 10.04.2018 3 Min. Lesedauer Von RA Dr. Christian Schlottfeldt, Arbeitszeitkanzlei, Berlin

| Arbeitnehmer in Rufbereitschaft müssen sich für die Arbeit bereithalten, um schnell erreichbar und einsatzfähig zu sein. Wirklich Freizeit haben sie während der Rufbereitschaft oft nicht, insbesondere wenn der Arbeitgeber enge Vorgaben macht. Ist die Zeit auf Abruf Arbeitszeit oder Ruhezeit? Der EuGH hat diese Frage für das belgische Recht entschieden. LGP erläutert die Konsequenzen für deutsche Arbeitgeber. |

Ausgabe: 04/2018, S. 89 · ID: 45203404

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