SozialversicherungspflichtZoll hat Prüfungskompetenz für Status eines Subunternehmers
| Der Zoll ist für die Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig. In seine Zuständigkeit fällt auch die Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Subunternehmers. Das SG Oldenburg hat dazu im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Vollstreckung aus einem Betriebsprüfungsbescheid wichtige Aussagen zur Indizwirkung der Höhe des Verdiensts gemacht. |
Die Höhe des Verdiensts kann bei der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status als Indiz für eine selbstständige Tätigkeit gewertet werden. Allerdings nur dann, wenn er den Bruttolohn eines (vergleichbare Arbeiten verrichtenden) Arbeitnehmers derart massiv überschreitet, dass aufgrund der Höhe des Verdiensts
Ausgabe: 04/2018, S. 74 · ID: 45252535
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