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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitsentgeltNach Änderung im Versicherungsverhältnis: So verbeitragen Arbeitgeber Einmalzahlungen

Abo-Inhalt 20.06.2018 3 Min. Lesedauer

| Viele Unternehmen leisten Einmalzahlungen z. B. in Form von Urlaubsgeld, Tantiemen oder Jubiläumsgeld. Die Tücken stecken im Detail, etwa wenn eine Einmalzahlung nach dem Wechsel von einem versicherungspflichtigen in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber gewährt wird. |

Ausgabe: 07/2018, S. 140 · ID: 45340895

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