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LGPLöhne und Gehälter professionell

Sachbezüge/BewirtungArbeitgeberzuschüsse zu Mahlzeiten für Teilzeitkräfte und Arbeitnehmer mit Home-Office

Abo-Inhalt 10.07.2018 3 Min. Lesedauer Von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| Arbeitgeber können Arbeitnehmern Zuschüsse zu Mahlzeiten gewähren, die – halten sie ein paar Voraussetzungen ein – nur in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts als Arbeitslohn zu versteuern sind und nicht in Höhe des Zuschusses. Das steuergünstige Zuschussmodell funktioniert auch bei der Verpflegung von Arbeitnehmern im Home-Office und bei Teilzeitkräften. LGP zeigt anhand einer Verfügung der OFD Frankfurt a. M., wie Arbeitgebern dies gelingt. |

Ausgabe: 07/2018, S. 137 · ID: 45379682

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