ArbeitsvertragBAG: Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist ist bei Vergleichsverhandlungen gehemmt
09.07.2018 2 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln dienen dazu, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist geltend gemacht werden müssen. Danach verfallen sie. Jetzt hat das BAG klargestellt: Der Zeitraum, in dem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vergleichsverhandlungen stattfinden, wird in die Ausschlussfrist nicht eingerechnet. Arbeitgeber müssen das bei der Fristberechnung beachten. |
Streit um Überstunden und Urlaubsabgeltung
ID: 45373051
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