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LGPLöhne und Gehälter professionell

LohnabrechnungLohnsteuerermäßigung 2019 und Neues zum Faktorverfahren

24.10.2018 1 Min. Lesedauer

| Arbeitnehmer können beim Finanzamt seit dem 01.10.2018 über das Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2019 einen Lohnsteuerfreibetrag für das Jahr 2019 beantragen. Dazu müssen sie dem Finanzamt ihre voraussichtlichen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Verluste für 2019 auflisten. |

Ehegatten können zudem im Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ die Lohnsteuerklasse IV/IV mit Faktor wählen. Die OFD Karlsruhe hat darauf hingewiesen, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2019 der gebildete Faktor erstmals 2 Jahre gültig ist (Abruf-Nr. 204918).

ID: 45550103

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