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ArbeitsverträgeStolperfalle Schriftform: Vorsicht bei Alters- befristungsabreden in Arbeitsverträgen!
Top-Beitrag Abo-Inhalt 09.11.2018 3 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel und Rechtsanwalt Dr. Timo Karsten, Osborne Clarke, Köln
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Hinweis an Redaktion
| Arbeitsverträge sehen regelmäßig vor, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald ein Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze für die Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht. Die für befristete Arbeitsverträge geltende strenge Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG gilt auch für derartige Altersgrenzen. Dieses Formerfordernis ist nur gewahrt, wenn beiden Parteien vor Vertragsbeginn ein vom jeweils anderen unterzeichneter Arbeitsvertrag zugeht. Das hat das BAG entschieden. Arbeitgeber sollten das Urteil kennen, um darauf reagieren zu können. |
Ausgabe: 2/2019, S. 35 · ID: 45571109
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