Aus- und Fortbildung
Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten unwirksam
30.08.2018
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| Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort durch die Zahlung eines Kaufkraftausgleichs abgelten. Das BMF hat die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge für Taiwan und Teile der USA zum 01.01.2019 angepasst (BMF, Schreiben vom 14.01.2019, Az. IV C 5 – S 2341/19/10001, Abruf-Nr. 206632). |
Ausgabe: 01/2019, S. 19 · ID: 45693970