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ElektromobilitätFahrzeugpool mit Elektro-und Hybridelektro-Dienstwagen: Ermittlung des geldwerten Vorteils

Abo-Inhalt 15.01.2019 3 Min. Lesedauer Von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

| Für Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen, die 2019 neu angeschafft werden, wurden die lohnsteuerlichen Vergünstigungen nochmals verbessert: Die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung der Privatnutzung wurde halbiert. Nutzen verschiedene Arbeitnehmer einen Fahrzeugpool, stellt sich nun die Frage, wie die Privatnutzung zu ermitteln ist. |

Ausgabe: 01/2019, S. 21 · ID: 45670109

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