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LGPLöhne und Gehälter professionell

TeilzeitMehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte proportional zur vereinbarten Arbeitszeit

Abo-Inhalt 08.01.2019 2 Min. Lesedauer Von RA Dr. Christian Schlottfeldt, Arbeitszeitkanzlei, Berlin

| Das BAG hat seine Rechtsprechung zum Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte geändert. |

Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

Ausgabe: 04/2019, S. 70 · ID: 45670585

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