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Sozialversicherungspflicht Social Media: Content Managerin kann sozialversicherungsfrei sein

10.01.2019 1 Min. Lesedauer

| Eine Content Managerin im Bereich Social Media ist nicht versicherungspflichtig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn im Rahmen der Gesamtabwägung die Umstände für eine selbstständige Tätigkeit sprechen. Zu diesem Schluss ist das LSG Nordrhein-Westfalen im Fall einer Frau gelangt, die für die Entwicklung und Betreuung der Social Media-Präsenzen einer GmbH des öffentlichen Rundfunks auf der Basis eines Honorar- bzw. Rahmenvertrags tätig war (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2018 Az. L 8 R 934/16, Abruf-Nr. 206342). |

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Ausgabe: 04/2019, S. 55 · ID: 45670689

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