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LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungspflichtBilanzbuchhalterin mit Prüfungszulassung zur Steuerberaterin

15.02.2019 1 Min. Lesedauer

| Eine Tätigkeit als Bilanzbuchhalterin für eine Steuerkanzlei kann in abhängiger Beschäftigung oder selbstständig ausgeübt werden. Maßgebend ist, wie das Vertragsverhältnis in der Praxis ausgestaltet wird. Das LSG Baden-Württemberg hat bei einer Bilanzbuchhalterin mit Prüfungszulassung zur Steuerberaterin eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung bejaht. |

Für das LSG sprechen folgende Punkte für eine selbstständige Tätigkeit:

Ausgabe: 04/2019, S. 56 · ID: 45688475

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