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LGPLöhne und Gehälter professionell

UrlaubUrlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers und Beitragspflicht

12.02.2019 1 Min. Lesedauer

| Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen Urlaubs. In der Praxis stellt sich die Frage, wie die Urlaubsabgeltung zu verbeitragen ist. |

Die Spitzenverbände in der Sozialversicherung haben 2014 wie folgt entschieden: Die Urlaubsabgeltungen nach Beendigung der Beschäftigung durch Tod des Arbeitnehmers sind nicht dem sozialversicherungsrechtlich relevanten Arbeitsentgelt zuzuordnen (Spitzenverbände in der Sozialversicherung, Besprechungsergebnis vom 12.11.2014, Abruf-Nr. 207106). Auf Anfrage von LGP hat die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt, dass das Besprechungsergebnis vom 12.11.2014 noch gilt. Die Spitzenorganisationen werden das Thema jedoch in einer ihrer kommenden Sitzungen zu Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs aufgreifen und behandeln. Grund hierfür ist die bislang nur als Pressemitteilung bekannte neue Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 22.01.2019, Az. 9 AZR 45/16, Abruf-Nr. 206734) vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung vom 06.11.2018 (Rs. C-569/16 und C-570/16, Abruf-Nr. 205303). LGP hält Sie auf dem Laufenden.

Ausgabe: 02/2019, S. 39 · ID: 45723157

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