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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 18.02.2019 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Werkslokführer: Kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Bei einem Werkslokführer hat das FG Köln ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet verneint (FG Köln, Urteil vom 11.07.2018, Az. 4 K 2812/17, Abruf-Nr. 205344). Der BFH ist nun am Zug (Az. beim BFH: VI R 367/18).

bAV: Betriebsausgabenkürzung bei Beiträgen

Fest zugesagte prozentuale Renten- oder Anwartschaftserhöhungen sind zwar keine ungewissen Erhöhungen im Sinne des § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 4 EStG. Hieraus folgt jedoch nicht, dass jedwede Renten- oder Anwartschaftsdynamisierungen bei der Prüfung einer sog. Überversorgung unbeachtlich sind. Eine über drei Prozent liegende jährliche Steigerungsrate kann zur Überversorgung führen (BFH, Urteil vom 31.07.2018, Az. VIII R 6/15, Abruf-Nr. 206757).

Mindestlohngesetz gilt auch für ausländische Transportunternehmen

Das FG Berlin-Brandenburg hat Klagen polnischer Speditionen gegen die Geltung des Mindestlohngesetzes zurückgewiesen. Damit hat es zugleich die Kontrollbefugnisse der Zollbehörden gegenüber nur vorübergehend im Inland tätigen Transportunternehmen bejaht (FG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 16.01.2019, Az. 1 K 1161/17, Abruf-Nr. 207009 und 1 K 1174/17, Abruf-Nr. 207017, Revision zum BFH zugelassen).

An Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Entschädigungen sind einkommensteuerpflichtig

Entschädigungen für Zeitaufwand, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied einer Krankenkasse und einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts erhält, sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Sie sind einkommensteuerpflichtig. Die Regeln für ehrenamtliche Richter, deren Entschädigungen für Zeitaufwand nicht zu versteuern sind, greifen bei Verwaltungsratsmitgliedern nicht (FG Münster, Urteil vom 31.10.2018, Az. 7 K 1976/17 E, Abruf-Nr. 207028, Revision zum BFH zugelassen).

Inländische Rentenversicherungsbeiträge auf ausländischen Arbeitslohn sind abzugsfähige Sonderausgaben

Inländische Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, die auf in Deutschland steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohn zu entrichten sind und im ausländischen Tätigkeitsstaat nicht steuermindernd geltend gemacht werden können, unterfallen nicht dem Abzugsverbot des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG (FG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2018, Az. 10 K 1964/17 E, Abruf-Nr. 204214).

Besteuerungsrecht Deutschlands für Arbeitslohn eines niederländischen Berufskraftfahrers

Der BFH muss das Besteuerungsrecht beim Arbeitslohn eines in Deutschland wohnhaften Berufskraftfahrers prüfen, der für einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber fährt. Und zwar für Tage, an denen er Fahrtstrecken sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland oder einem Drittstaat zurücklegt (FG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2018, Az. 10 K 2203/16, Abruf-Nr. 205972, Revision beim BFH: Az. I R 45/18).

FDP will Entsenderichtlinie vereinfachen

Die FDP-Fraktion will europäische Auslandsentsendungen von Arbeitnehmern vereinfachen (Antrag, Drs. 19/7583, Abruf-Nr. 207149). Sie fordert, bei der Umsetzung der Reform der Entsenderichtlinie nur die in der Richtlinie festgeschriebenen Minimalstandards umzusetzen und auf weitere Verschärfungen zu verzichten. Ferner sollen die Regelungen zur Entsendung in Deutschland erst ab einer Entsendedauer von sieben Tagen greifen.

LGP-Leser bestimmen die Themen mit: Schildern Sie uns Ihre Probleme

Unser Angebot, Ihre steuerlichen Sachfragen und Probleme in der Berichterstattung aufzugreifen, haben bereits zahlreiche Leser in Anspruch genommen. Haben auch Sie Verständnisfragen, dann schildern Sie uns den Sachverhalt (per Mail an lgp@iww.de). Wir versuchen, Ihnen und anderen Lesern Lösungsansätze an die Hand zu geben.

Ausgabe: 02/2019, S. 49 · ID: 45716735

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